faq

häufige fragen

Und unsere Antworten darauf.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage, rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Kann ich anonym beraten werden? 

Wir haben in der Beratungsstelle Schweigepflicht. Nichts, was Sie uns erzählen, verlässt den Rahmen der Beratungsstelle. Es werden keinerlei persönlichen Details weitergegeben. Jedoch erfragen wir Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer, um mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt treten zu können.

Kostet die Beratung etwas? 

Nein, die Beratung ist kostenlos und wir lesen auch keine Versicherungskarte ein. Die Beratungsstelle wird zum großen Teil von der Stadt Bremen finanziert, damit Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, schnell und ohne Hürden Hilfe bekommen können.

Kann ich rund um die Uhr anrufen? 

Ja. Obwohl der notruf eine Psychologische Beratungsstelle mit Terminen nach Vereinbarung und kein Notruftelefon ist, können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Auch innerhalb der oben genannten Sprechzeiten kann es sein, dass alle Beraterinnen im Gespräch sind. Auch dann hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Was ist der notruf? 

Der notruf ist eine psychologische Beratungsstelle, in der Menschen beraten werden, die sexualisierte Gewalt erlebt – oder Menschen in ihrem Umfeld haben, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Erlebte erst kürzlich ereignet hat oder schon viele Jahre zurückliegt. Wer das Gefühl hat, dass Erlebnisse, die mit sexualisierter Gewalt zu tun haben, sie oder ihn belasten, kann sich an uns wenden.

Wir beraten Menschen ab dem 16. Lebensjahr.

Jungen können sich zudem an das Jungenbüro in Bremen wenden. Mädchen, die unter 16 Jahre alt sind, sowie deren Angehörige können sich an Schattenriss wenden.

 

Wie sieht die erste Beratung aus? 

Im ersten Beratungsgespräch können Sie über alles reden, was Ihnen wichtig ist und alle Fragen stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Das erste Gespräch kann einer Orientierung dienen: Sie lernen Ihre Beraterin kennen und können sich über Hilfsangebote informieren. Dabei ist uns wichtig, dass Sie entscheiden, über welche Themen geredet wird. Das heißt, Sie müssen nicht über einen Tathergang sprechen, wenn Sie das nicht möchten. Es kann sein, dass es Ihnen wichtiger ist, über etwas zu reden, das Ihnen im Moment gut tut oder darüber, wie Sie sich stabilisieren können. 

Kann ich jemanden zum ersten Gespräch mitbringen? 

Ja, wenn Sie möchten, können Sie zum ersten Gespräch jemanden mitbringen, dem Sie vertrauen. Eine unterstützende Person kann dann entweder im Wartebereich bleiben oder am ersten Gespräch teilnehmen. Auch ein:e Betreuer:in kann Sie begleiten.

 

Was passiert, wenn ich sexuellen Übergriffen ausgesetzt bin oder war? 

Nach sexuellen Übergriffen müssen Sie mit körperlichen und seelischen Verletzungen fertig werden. Betroffene erleben sexualisierte Gewalt meist als tiefgreifenden Einschnitt in ihr Leben: Nichts ist mehr wie vorher. Die psychischen Folgen sind oft weitreichend. Manche Betroffene leiden unter Ängsten oder Schlafstörungen und haben Schwierigkeiten ihren Alltag zu bewältigen. Scheinbar ohne Grund werden sie von heftigen Gefühlen überschwemmt und es kann zu Auseinandersetzungen in der Partnerschaft, mit Freund:innen oder Angehörigen kommen. Häufig fühlen sich Betroffene selbst schuldig oder schämen sich für das, was ihnen angetan wurde. Nicht selten glauben sie, es sei gar keine „richtige Vergewaltigung” oder sexualisierte Gewalt gewesen, weil es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, weil sie sich nicht „deutlich” genug gewehrt haben oder weil sie den Täter bereits kannten. Sie möchten das Geschehene schnell vergessen, wollen nicht ständig darüber sprechen müssen. Manche freuen sich über Unterstützung aus dem Freundeskreis oder der Familie; andere wiederum empfinden diese als Einmischung und möchten lieber allein sein. Viele Betroffene eines sexuellen Missbrauchs im Kindesalter leiden darunter, dass sie sich jahrelang niemandem anvertrauen konnten. Manchmal wird ihnen nicht geglaubt oder der Übergriff wird bis heute totgeschwiegen, so dass sie allein damit fertig werden müssen. Gleichgültig wie lange die Tat zurück liegt, Sie können sich Rat und Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen des notruf holen.

 

Soll ich die Tat anzeigen? 

In Deutschland sind sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen Offizialdelikte. Das heißt, der Staat will dem öffentlichen Interesse der Verfolgung von Unrecht nachkommen. Sobald die Polizei von diesen Straftaten erfährt, muss sie ermitteln. Oft sind Betroffene jedoch im Zweifel, ob sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht. Diese Entscheidung muss nicht sofort getroffen werden. Im akuten Fall ist es aber ratsam, eine gynäkologische/urologische/rechtsmedizinische Untersuchung vornehmen zu lassen und die Spuren anonym und ohne die Einschaltung der Polizei sichern zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen oder bereits erstattet haben, sollten Sie eine:n Rechtsanwält:in Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Ihr:e Anwält:in hat grundsätzlich das Recht, bei Vernehmungen dabei zu sein und die Verfahrensakten einzusehen. Falls Sie eine Anzeige erstatten möchten, nehmen Sie Kontakt zur Kriminalpolizei, Kommissariat 32, auf – Tel. 0421-36219112, das für solche Fälle zuständig ist. Außerhalb der Regelarbeitszeiten oder an Wochenenden wenden Sie sich bitte an den Kriminaldauerdienst – Tel. 0421-3623888.

 

Was ist die Anonyme Spurensicherung? 

Seit März 2012 ist es Betroffenen sexualisierter Gewalt möglich, Spuren und Beweise der Tat anonym und juristisch verwertbar sichern und lagern zu lassen. So haben Betroffene bei einer Anzeige zu einem späteren Zeitpunkt rechtskräftige Beweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Anonyme Spurensicherung wurde vom notruf in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Bremer Modell“ ins Leben gerufen.

 

Was sind K.O.-Mittel? 

K.O.-Mittel sind häufig farblose, geruchs- und geschmacksneutrale Substanzen. Sie werden in Diskotheken, Kneipen und auf privaten oder beruflichen Treffen heimlich Getränken oder Lebensmitteln beigemischt, um potenzielle Opfer wehrlos zu machen. Als K.O.-Mittel werden u.a. Schlaf- und Beruhigungstabletten, Narkosemittel, Neuroleptika, Antidepressiva, Mittel gegen die Reisekrankheit, Nachtschattengewächse wie z. B. die Engelstrompete, der körpereigene Stoff GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure), aber auch Alkohol verwendet.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.